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   LG Aachen, 07.09.2010 - 41 O 110/09   

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https://dejure.org/2010,21723
LG Aachen, 07.09.2010 - 41 O 110/09 (https://dejure.org/2010,21723)
LG Aachen, Entscheidung vom 07.09.2010 - 41 O 110/09 (https://dejure.org/2010,21723)
LG Aachen, Entscheidung vom 07. September 2010 - 41 O 110/09 (https://dejure.org/2010,21723)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    In EU-Mitgliedstaaten und durch eine Verkehrsfähigkeitsbescheinigung zugelassenes Pflanzenschutzmittel ist kein rechtswidriger Parallelimport; Fehlende Ursprungsidentität des importierten Mittels als Voraussetzung nach dem Pflanzenschutzgesetz; Darlegungslast und ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    In EU-Mitgliedstaaten und durch eine Verkehrsfähigkeitsbescheinigung zugelassenes Pflanzenschutzmittel ist kein rechtswidriger Parallelimport; Fehlende Ursprungsidentität des importierten Mittels als Voraussetzung nach dem Pflanzenschutzgesetz; Darlegungslast und ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2011, 196 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 21.02.2008 - C-201/06

    Kommission / Frankreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats -

    Auszug aus LG Aachen, 07.09.2010 - 41 O 110/09
    Die zwingende Ursprungsidentität folgt nicht aus den Urteilen des EuGH in den Rechtssachen C-100/96 ( British Agrochemicals ) und C-201/06 ( Deltamex ).

    In der Rechtssache C-201/06 vom 21.02.2008 ( Deltamex ) hatte der EuGH in einem Vertragsverletzungsverfahren zu prüfen, ob es gegen den Grundsatz des freien Warenverkehrs nach Art. 28 EGV (heute Art. 34 AEUV) verstößt, wenn in einem vereinfachten Zulassungsverfahren für Parallelimporte die Ursprungsidentität als zusätzliche Voraussetzung aufgenommen worden ist.

  • BGH, 13.08.1997 - VIII ZR 246/96

    Anforderungen an Schlüssigkeit des Sachvortrages

    Auszug aus LG Aachen, 07.09.2010 - 41 O 110/09
    Wie genau der Vortrag der darlegungspflichtigen Partei sein muss, hängt vom Einzelfall ab (BGH NJW 2000, 3286; BGH NJW-RR 1998, 712), also auch davon, inwieweit der Vortrag der Gegenpartei Anlass zu ihrer Aufgliederung, Ergänzung und zu weiteren Vortrag konkreter Einzeltatsachen gibt (Thomas/Putzo, ZPO 28. Auflage, vor § 253, Rn. 40).
  • BGH, 23.06.2005 - I ZR 194/02

    Atemtest

    Auszug aus LG Aachen, 07.09.2010 - 41 O 110/09
    Der Tatbestand des § 4 Nr. 11 UWG ist dann nicht erfüllt, wenn ein Marktverhalten durch einen Verwaltungsakt ausdrücklich erlaubt worden ist und der Verwaltungsakt nicht nichtig ist (BGH I ZR 194/02, "Atemtest", Rz.16 m.w.N.).
  • BGH, 26.06.2008 - I ZR 112/05

    "HMB-Kapseln"; Begriff des Arzneimittels

    Auszug aus LG Aachen, 07.09.2010 - 41 O 110/09
    Im Fall des § 4 Nr. 11 UWG hat entsprechend den allgemeinen Regeln der Anspruchsteller den Verstoß gegen eine Marktverhaltensregelung als anspruchsbegründende Tatsache darzulegen und gegebenenfalls zu beweisen (st. Rspr., BGH, Urteil vom 26.06.2008, I ZR 112/05, Rz.11).
  • BGH, 19.11.2009 - I ZR 186/07

    Quizalofop

    Auszug aus LG Aachen, 07.09.2010 - 41 O 110/09
    Damit weist der BGH dem Importeur bzw. Vertreiber des Pflanzenschutzmittels die Darlegungslast zu (BGH, Urteil vom 19. November 2009, I ZR 186/07, S. 7 - Quizalofop ).
  • BGH, 14.11.2002 - I ZR 134/00

    Zulassungsnummer III

    Auszug aus LG Aachen, 07.09.2010 - 41 O 110/09
    Die vom Gerichtshof für diesen Fall formulierten Voraussetzungen für ein Abweichen von dem in der Richtlinie an sich vorgesehenen Zulassungsverfahren dürfen nicht aus dem Sinnzusammenhang herausgerissen werden, in dem sie stehen (so BGH I ZR 134/00, WRP 2003, 268ff., " Zulassungsnummer III ", S. 7).
  • BGH, 02.02.2012 - I ZR 81/10

    Tribenuronmethyl - Wettbewerbsrecht: Erforderlichkeit des Verbleibens des

    Die in der instanzgerichtlichen Rechtsprechung vertretene gegenteilige Ansicht (vgl. OLG Köln, GRUR-RR 2011, 113, 115; LG Aachen, Urteil vom 7. September 2010 - 41 O 110/09, juris Rn. 51 und 55) berücksichtigt nicht genügend, dass die in § 16c PflSchG enthaltene Regelung, die die Anforderungen an einen zulässigen Parallelimport verschärft hat, nicht nur bezweckt, die Rechtssicherheit für die Importeure hinsichtlich der Verkehrsfähigkeit ihrer Produkte zu erhöhen.
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